Flugverspätungen gehören leider ab und an mal dazu – egal, ob es in den Urlaub geht oder auf Geschäftsreise. Gerade Wenigflieger wissen aber nur selten, dass sich aus diesem Ärgernis durchaus gutes Geld herausholen lassen kann – wenn man seine Fluggastrechte kennt und weiß, wie man sich im Ernstfall zu verhalten hat. Die Verordnung EU261/2004 regelt nämlich die Ansprüche der Passagiere bei Flugverspätung oder der Stornierung eines Fluges und stellt den Fluggast ziemlich gut. Lest daher im folgenden Artikel, was Ihr im Falle einer Flugverspätung tun müsst, an wen Ihr Euch wenden könnt und wie Ihr quasi sogar umsonst Urlaub machen könnt. Weiterlesen >>